(Text: Dieter Möller)
Geldwäsche zielt darauf ab, Spuren unrechtmäßig erworbener Vermögen zu verwischen und das Geld auf diese Weise in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuspeisen. Das ist strafbar: Je nach Schwere des Vergehens drohen bis zu zehn Jahre Haft. Geld zu waschen kann aber auch ganz legal sein – wenn damit tatsächlich das Reinigen dreckiger Banknoten gemeint ist. Dann droht statt Gefängnis nur etwas Ekel aufgrund des Gestanks, den die Scheine verströmen können.
Diese Art Geldwäsche beschäftigte jüngst Fachleute des Nationalen Analysezentrums der Deutschen Bundesbank in Mainz: Nach der verheerenden Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz im Juli 2021 erhielten sie Unmengen durch Schlamm, Abwässer und Heizöl beschädigtes Bargeld zur Reinigung. Es stammte aus Banken und Sparkassen, deren Schließfächer und Tresore überflutet wurden, aber auch von Privatpersonen.
Wäschetrockner halfen beim schnelleren Trocknen des Schlammgelds
Beim Zählen der verdreckten Banknoten war Handarbeit angesagt und Eile geboten. Die durchweichten und verschlammten Scheine hätten den Zählmaschinen geschadet, und sie drohten zu verklumpen und hart wie Beton zu werden. Wäschetrockner halfen bei einem schnelleren Trocknen. Duftzusätze linderten den strengen Geruch, und Tennisbälle verringerten das Verkanten der Banknoten. Nach dem Trocknen glätteten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Scheine per Hand, beschwerten sie dann noch mit Pflastersteinen, prüften sie auf Echtheit und zählten sie, um den jeweiligen Betrag mit frischem Geld erstatten zu können. Voraussetzung dafür: Von einer Banknote müssen zumindest noch etwas mehr als 50 Prozent vorhanden sein.
Im Frühjahr endete die »Geldwäsche«-Aktion einschließlich des Säuberns der Münzen. Gut 1,5 Millionen Banknoten und 1,2 Millionen Münzen mit einem Wert von gut 100 Millionen Euro waren bis dahin bearbeitet worden. Zum Vergleich: Nach dem Hochwasser im Juni 2013, vorwiegend an Donau und Elbe, hatten Betroffene rund 150 000 Banknoten eingereicht.
Der Artikel ist in der Ausgabe 07/2022 von P.M. Schneller Schlau erschienen.