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Botschaften sind exterritoriales Gebiet

von
City, Urban, Building
Foto (C): Pixabay
Mythen über Natur, Haushalts-Hacks, Gesundheit gibt es viele.
In unserer Rubrik checken wir den Wahrheitsgehalt dahinter!

Mythos: Botschaften sind exterritoriales Gebiet

Falsch: Auch Botschaften gehören zum Hoheitsgebiet des Gastgeberlandes. Sie bilden keine Exklaven, in denen das Recht des Botschafterlandes gilt. Aber: Im Wiener Übereinkommen von 196 ­einigten sich die Staaten darauf, auf die Ausübung ihrer Hoheitsrechte auf dem Gelände von Botschaften zu verzichten. Das bedeutet: Der Botschafter kontrolliert den Zutritt zum Gelände – nicht einmal Verhaftungen darf die einheimische Polizei durchführen. Dennoch gilt bei Straftaten auf dem Gelände das Recht des Gastgeberlandes. Einzige Ausnahme: Ist der Täter Diplomat, schützt ihn seine Immunität vor der Strafverfolgung im Land seiner diplomatischen Mission.

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