Eine Szene, die leider nicht so selten ist: Es herrscht eine Bullenhitze, gut 30 Grad Celsius. Im Auto werden es wohl weit über 35 Grad sein. Ein Hund sitzt im Wagen und jault jämmerlich, die Besitzer haben ihn beim Einkaufen zurückgelassen. Wenn das Shopping länger dauert, schwebt das Tier in akuter Lebensgefahr. Ein Weg zur Hilfe ist nun, die Scheibe einzuschlagen, um den Hund zu befreien.
Normalerweise ist das Einschlagen der Scheibe eines fremden Autos strafbar. § 303 des Strafgesetzbuches beschreibt den Straftatbestand der Sachbeschädigung. Schadenersatzansprüche des Wagenhalters können hinzukommen. Sind aber bestimmte Voraussetzungen gegeben, kann das Einschlagen ohne rechtliche Folgen bleiben. Befindet sich wie im Beispiel ein Tier in akuter Lebensgefahr und verspricht nur das Einschlagen der Scheibe eine rechtzeitige Hilfe, dann liegt ein Rechtfertigungsgrund vor.
Wer ein Tier bei Hitze im Auto zurücklässt, handelt verantwortungslos
Die Online-Seite Anwalt.de schlägt eine Reihenfolge vor, um rechtliche Konsequenzen zu verhindern: Zuerst muss nach dem Fahrer gesucht werden. Wie lange, das hängt vor allem vom Zustand des Tieres ab. Ein weiterer Schritt wäre, Feuerwehr oder Polizei rufen. Kann auf die professionellen Helfer nicht mehr gewartet werden, weil sich das Tier in solch kritischem Zustand befindet, sollten Zeugen hinzugezogen werden. Außerdem können Fotos oder Filme gemacht werden. Starkes Hecheln, Erbrechen, Durchfall, Apathie, Krämpfe oder Taumeln sind zum Beispiel bei einem Hund Anzeichen für einen Hitzschlag. Ist das Tier aus dem Wagen befreit, sollte ihm Wasser – aber kein eiskaltes – zum Trinken gegeben und die Tierrettung gerufen werden.
Der Halter des Tieres muss mit einem Bußgeld oder einer Strafe rechnen, wenn der Fall angezeigt wird, unter Umständen verbunden mit einem Tierhalteverbot. Über die Art der Konsequenz entscheidet, ob das Tier aus Vorsatz oder Fahrlässigkeit im Auto zurückgelassen wurde.
(Text: Dieter Möller)
Der Text ist in P.M. Fragen & Antworten Ausgabe 09/2020 erschienen.