Gerichtsverhandlungen sind hierzulande zwar in der Regel öffentlich, während eines laufenden Prozesses sind aber laut Paragraf 169 des Gerichtsverfassungsgesetzes »Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen« aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht zugelassen. Vor Beginn der Verhandlung dürfen Kameraleute und Fotografen auch im Gerichtssaal anwesend sein und Bilder machen. Wenn der Richter den Prozess eröffnet, werden sie aber aus dem Raum geschickt und können dann nur noch vor dem Gerichtssaal filmen und fotografieren. Warum Gerichtszeichner bleiben dürfen?
Zeichnungen aus dem Gerichtssaal sind erlaubt, weil sie nicht als objektive Darstellung der Personen oder des Prozessgeschehens gelten, sondern, ähnlich wie die Notizen eines anwesenden Journalisten, als subjektive Interpretation des Geschehens durch den Beobachter eingestuft werden.
Ein Gerichtszeichner hält die Szenen aus Gerichtsprozessen fest
Um Prozessberichte mit Bildern anreichern zu können, greifen die Medien daher gern auf die Arbeit von Gerichtszeichnern zurück, die, im Zuschauerbereich des Gerichtssaals sitzend, das Geschehen vor Ort mit Papier und Zeichenstift festhalten. Gerichtszeichner ist allerdings kein eigenständiger Beruf, meist sind es Illustratoren, die das Zeichnen von Gerichtsszenen als einen Nebenverdienst betreiben. Mitunter bleiben nur wenige Minuten Zeit, um die Beteiligten zu porträtieren, denn wenn ein Richter zu Beginn einer Verhandlung verkündet, dass sie aufgrund besonderer Umstände unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet, müssen auch die Zeichner den Saal verlassen.
(Text: Kristian Flohr)
Dieser Artikel ist in P.M. Fragen & Antworten erschienen.