Für viele Schüler die vielleicht beste „Erfindung“, seit es Schulen gibt: Wenn es zu heiß ist, fällt der Unterricht aus. Diese Regel ist schon gut 120 Jahre alt – und kommt aus Preußen. Im Sommer 1892 empfahl der dortige Kultusminister Julius Robert Bosse in einem Erlass, „daß der Ausfall des nachmittäglichen Unterrichtes (…) stets dann anzuordnen ist, wenn das hunderttheilige Thermometer um 10 Uhr Vormittags und im Schatten 25 Grad zeigt.“ Eine solche Hitze, befürchtete Bosse, würde die Gesundheit der Schüler beeinträchtigen. Der Grund für den Erlass war auch, dass die einzelnen Schulen bei hohen Temperaturen ihre Schüler bis dato einfach nach eigenem Gutdünken nach Hause schickten – oder eben nicht.
Die Schulleitung entscheidet, ob sie den Kindern freigibt
Nun war hitzefrei zwar amtlich, deutschlandweit einheitliche Regeln gab (und gibt) es aber nicht. Über Stundenausfall entscheidet die Schulleitung individuell, wobei viele Bundesländer Richtlinien vorgeben. Tendenziell wird klassisches Hitzefrei – trotz Klimawandel – seltener: etwa, weil Ganztagesschulen Eltern garantieren, ihre Kinder bis zum Nachmittag zu betreuen.
Dieser Artikel ist in P.M. History # 7/20 erschienen.