Deutschland, Österreich, Schweiz? Der Pass sagt, wohin man gehört
Mit den Pässen bestätigten lokale Behörden die Identität einer Person, die diese besiegelte Urkunde dann als Nachweis vorzeigen konnte. So konnte der Inhaber Kontrollen passieren. Mit der Staatsangehörigkeit haben Reisepässe erst ab dem Ersten Weltkrieg etwas zu tun. Bis dahin waren viele Reisende mit Ausweisen unterwegs, die vom Ziel- und nicht etwa dem Herkunftsland ausgestellt wurden. Doch die Krieg führenden Nationalstaaten verknüpften 1914 die Identifikations- mit einer Zugehörigkeitsbescheinigung.
Im 19. Jahrhundert begann sich das Konzept des Reisepasses weiterzuentwickeln. Vor allem in Europa und Nordamerika wurden Pässe zunehmend als Mittel zur Kontrolle der Migration und zur Verwaltung der internationalen Mobilität genutzt. Während des gesamten Jahrhunderts führten verschiedene Länder eigene Formulare und Bestimmungen ein, was zu einem Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen führte. Erst nach dem Ersten Weltkrieg standardisierten internationale Abkommen und Organisationen wie der Völkerbund und später die Vereinten Nationen einige der Passregeln, um die Bewegung zwischen den Staaten zu erleichtern und zu regulieren. So wurde der Pass nicht nur ein Dokument zur Identifikation, sondern auch ein Symbol der Staatszugehörigkeit und des internationalen Rechts. Fortan war der Pass ein unverzichtbares Instrument für internationale Reisen und ein Schlüssel zur globalen Mobilität – ein Status, den er bis heute innehat.