Name, Personenbeschreibung, Stempel, Unterschrift – und fertig ist der Pass. Zumindest im ausgehenden Mittelalter. Die ersten Reisepässe tauchen im 15. Jahrhundert in Frankreich, Oberitalien und der Schweiz auf, genau wie das französische Wort „passeport“ („Geh durch das Tor“). Diese Dokumente wurden anfangs für aus dem Krieg heimkehrende Soldaten ausgestellt – und zwar, um regulär beurlaubte Kämpfer von Deserteuren unterscheiden zu können. Wenig später waren persönliche Ausweise oft obligatorisch: etwa für Pilger, Kaufleute und zu Pestzeiten gar für alle Reisenden.
Deutschland, Österreich, Schweiz? Der Pass sagt, wohin man gehört
Mit den Pässen bestätigten lokale Behörden die Identität einer Person, die diese besiegelte Urkunde dann als Nachweis vorzeigen konnte. So konnte der Inhaber Kontrollen passieren. Mit der Staatsangehörigkeit haben Reisepässe erst ab dem Ersten Weltkrieg etwas zu tun. Bis dahin waren viele Reisende mit Ausweisen unterwegs, die vom Ziel- und nicht etwa dem Herkunftsland ausgestellt wurden. Doch die Krieg führenden Nationalstaaten verknüpften 1914 die Identifikations- mit einer Zugehörigkeitsbescheinigung.
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