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Was ist der Auftrag des Deutschen Ethikrats?

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Foto ©: imago images / Jürgen Heinrich
Organspenden, Gentechnik, Immunitätsausweise für Geimpfte: Oft muss die Politik in moralisch heiklen Fragen entscheiden. Der Ethikrat gibt dabei Orientierung.

Ethik ist der Teil der Philosophie, der sich mit Normen des menschlichen Handelns befasst. Sie diskutiert Fragen nach einer Moral, die ein gutes Leben, gerechtes Handeln und vernünftige, freie Entscheidungen ermöglicht. In Deutschland beschäftigt sich seit 2008 ein unabhängiger Sachverständigenrat mit solchen philosophischen Themen: der Deutsche Ethikrat. Zu seinen 26 Mitgliedern gehören Wissenschaftler aus verschiedenen Sachgebieten, etwa Juristen, Philosophen, Physiker, Biologen, Ärzte und Religionsvertreter.

Vorgeschlagen werden sie je zur Hälfte von der Bundesregierung und vom Bundestag, der Bundespräsident beruft sie anschließend. Der Rat trifft sich monatlich, um gesellschaftliche, naturwissenschaftliche, medizinische, ethische und rechtliche Fragen zu diskutieren und ihre Auswirkungen auf Individuum und Gesellschaft zu erörtern. Bisher hat der Ethikrat 20 Stellungnahmen zu solchen Themen veröffentlicht. Beschäftigt hat er sich dabei zum Beispiel mit den Themen Bio-Sicherheit, Forschungsfreiheit oder auch Sterben und Tod. 

Die Ratsmitglieder müssen nicht einer Meinung sein

Mit seiner Tätigkeit soll der Rat einerseits die gesellschaftliche Diskussion fördern, andererseits aber auch Politiker beraten, indem er Stellungnahmen und Empfehlungen für politisches oder gesetzgeberisches Handeln erarbeitet. Seine Themen legt der Rat selbst fest. Bundesregierung und Bundestag können ihn aber auch beauftragen, eine Stellungnahme zu einem bestimmten Thema abzugeben. So hat der Bundestag den Rat 2020 beauftragt, sich mit dem Thema »Mensch und Maschine« zu befassen – also die vielfältigen ethischen Probleme zu diskutieren, die sich unter anderem durch die Fortschritte der künstlichen Intelligenz und der Biotechnologien in absehbarer Zeit ergeben werden. 

Die Äußerungen des Ethikrats müssen dabei nicht einheitlich ausfallen. So mündete die Stellungnahme des Rats zu der Frage nach der Zulässigkeit von Corona-Immunitätsnachweisen Ende 2020 in zwei gleich starke Voten. Die eine Hälfte der Teilnehmer befürchtete das Entstehen einer Zweiklassengesellschaft von Menschen mit und ohne Immunitätsnachweis. Die andere Hälfte sah eine derartige Ungleichbehandlung als legitim an, weil mit einem solchen Nachweis zuvor eingeschränkte Freiheiten zurückerlangt werden können. 

(Text: Dieter Möller)

Der Artikel ist in der Ausgabe 03/2021 von P.M. Fragen & Antworten erschienen.

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