Was wird vor dem Schnellgericht verhandelt?

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Wristwatch, Clock Tower, Building
Foto: © ddp
Der Ausdruck Schnellgericht steht für ein »beschleunigtes Verfahren«. Es darf Beschuldigte maximal zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilen

(Text: Dieter Möller)

Die Gerichtsbarkeit in Westernfilmen ist oft schnell und brutal: Da entscheiden korrupte Sheriffs oder lokale Machthaber im Alleingang und ohne gewissenhafte Aufklärung eines Falls darüber, wie ein Gefangener bestraft wird – nicht selten mit tödlichem Ausgang. Wer dagegen heute vor einem deutschen »Schnellgericht« steht, muss keinen solchen unfairen Prozess befürchten.

Der Ausdruck Schnellgericht steht für ein »beschleunigtes Verfahren«, wie es offiziell heißt. Damit soll bei kleineren Straftaten mit einfachem Sachverhalt und klarer Beweislage eine möglichst schnelle Entscheidung getroffen werden. Geregelt ist dies in Paragraf 417 der Strafprozessordnung. Das Schnellgericht darf Beschuldigte maximal zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilen. Ist zu erwarten, dass die Strafe bei mehr als sechs Monaten liegt, muss für Beschuldigte ohne eigenen Anwalt ein Pflichtverteidiger bestellt werden.

Die Staatsanwaltschaft muss das beschleunigte Verfahren beantragen

Die »einfachen Sachverhalte« bedeuten meist Ladendiebstahl, Schwarzfahren, Sachbeschädigung, kleinere Betrügereien und Drogendelikte, Hausfriedensbruch oder auch Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Es sind nicht die gerissenen Gauner und Betrüger oder Drahtzieher der Organisierten Kriminalität, die vor dem Schnellgericht stehen. Es sind in der Regel ärmere Menschen, sehr oft ohne festen Wohnsitz, was sich bei ihnen auch in den Strafen widerspiegelt: 40 Tagessätze à fünf Euro zum Beispiel.

Die Staatsanwaltschaft muss das beschleunigte Verfahren beantragen. Sie ist dazu verpflichtet, wenn die Voraussetzungen ein solches Verfahren erlauben und ein Strafbefehl nicht zu erwarten ist. Eine Anklageschrift ist nicht notwendig. Das Gericht prüft dann die Bedingungen. Lehnt es ein Schnellverfahren ab, wird ein »normales« Strafverfahren eingeleitet. Anderenfalls findet die Hauptverhandlung sofort oder binnen ein bis zwei Wochen statt.

Gegen ein Urteil eines Wildwest-Schnellgerichts vorzugehen war Verurteilten kaum möglich. Gegen ein Urteil im beschleunigten Verfahren aber kann heute und hierzulande Berufung und Revision eingelegt werden.

Der Artikel ist in der Ausgabe 04/2022 von P.M. Schneller Schlau erschienen.