Die meisten Autofahrer kennen das: Da zuckelt ein Langsamfahrer durch die Landschaft, und hinter ihm sammelt sich eine immer länger werdende Autoschlange. Zu allem Überfluss traut sich keiner, der vor einem fährt, die lahme Schnecke zu überholen. Da bleibt nur, mit einem Schlag gleich mehrere Fahrzeuge zu passieren. Aber ist das auch erlaubt?
Das Gesetz lässt das ganz eindeutig zu. Allerdings gibt es im entsprechenden Paragrafen die wachsweiche Formulierung, bei unklarer Verkehrslage sei das Überholen verboten. Aber was ist eine »unklare Verkehrslage«? Sie kann verschiedene Ursachen haben.
Fahrzeugkolonnen dürfen grundsätzlich überholt werden
Etwa wenn sich der Fahrer nicht sicher ist, ob die Schlange vor ihm nicht komplett auf die linke Seite ausschert, um einem am Straßenrand parkenden Fahrzeug auszuweichen. Oder wenn ein Fahrzeug aus einer Nebenstraße einbiegt und plötzlich die Überholspur blockiert. Oder wenn damit zu rechnen ist, dass einer der vorderen Fahrer in der Schlange ebenfalls ungeduldig wird, zum Überholen ansetzt und so die Fahrspur versperrt – ein Vorgang, der durchaus erlaubt ist.
Wer aus der Schlange zum Überholvorgang ausschert, muss nur dann abbrechen und einen noch schnelleren Verkehrsteilnehmer, der sich von hinten nähert, vorbeilassen, wenn er selbst beim Wiedereinscheren in die Schlange nicht seine Geschwindigkeit wieder drastisch reduzieren muss.
Doch dieses Verhalten führt häufiger zu Zusammenstößen. Entweder mit entgegenkommenden Fahrzeugen auf Landstraßen oder aber zwischen den beiden Überholern, etwa auf der Autobahn. In diesem Fall trägt jener Autofahrer die Unfallschuld, der sich als Zweiter zum Überholen entschlossen hat.
(Text: Johannes Landmann)
Der Artikel ist in der Ausgabe 11/2020 von P.M. Fragen & Antworten erschienen.