Die Tochter kommt nach einer Partynacht nicht nach Hause, das Handy ist ausgeschaltet. Die Eltern überlegen, die Polizei einzuschalten. In Fernsehkrimis ist in ähnlichen Fällen oft zu hören, dass eine Vermisstenanzeige erst nach 24 Stunden aufgegeben werden kann. Im echten Leben aber gibt es dafür kein Zeitlimit. Ist die Tochter schon 18 Jahre alt, wird vielleicht geraten, erst einmal abzuwarten. Denn Volljährige können ihren Aufenthaltsort frei wählen.
Eine Vermisstenanzeige kann man bei jeder Polizeidienststelle erstatten
Eine Vermisstenfahndung wird aber sofort eingeleitet, wenn die Person vermutlich in Gefahr ist. Eine solche Gefahr kann zum Beispiel bei Hilflosigkeit vorliegen, nach einem Unfall oder wenn eine Straftat vermutet wird. Die Beamten versuchen dann, den Aufenthaltsort des Vermissten zu ermitteln. Sind sie erfolgreich, fragen sie den Betreffenden, ob die Angehörigen informiert werden dürfen. Damit ist die Arbeit für die Polizei erledigt, wenn keine strafbaren Handlungen vorliegen. Minderjährige hingegen gelten automatisch als vermisst, wenn sie ihr gewohntes Lebensumfeld verlassen haben und unbekannt ist, wo sie sich aufhalten. Die Polizei wird dann grundsätzlich eine Suchaktion einleiten.
(Text: Dieter Möller)