Die erste Lizenz zum Autofahren wurde einfach so ausgestellt, ganz ohne Prüfung: 1888 bestätigte das Großherzoglich Badische Bezirksamt in Mannheim, dass der Erfinder Carl Benz mit seinem neuartigen Motorwagen auf öffentlichen Straßen unterwegs sein durfte. In Frankreich waren die Behörden damals weniger freizügig: Weil Automobilisten in Paris immer mehr Unfälle bauten, mussten sie von 1893 an eine Fahrprüfung ablegen. Sie bestand aus: Auto starten, um den Block fahren, anhalten. Außerdem mussten die angehenden Fahrer unter Beweis stellen, dass sie kleine Reparaturen, wie etwa das Reifenflicken, beherrschten.
Der Führerschein ersetzte landesweit „Lenker-Ausweise“ und „Chauffeur-Bestätigungen“
Preußen führte 1903 ebenfalls eine Fahrprüfung ein. Allerdings stellten die übrigen Länder im Reich ganz verschiedene „Lenker-Ausweise“, „Motorwagen-Erlaubnis-Scheine“ und „Chauffeur-Bestätigungen“ aus, die meist nur im jeweiligen Teilstaat anerkannt waren. Damit war 1909 Schluss: Ein Reichsgesetz forderte von Autofahrern nun verbindlich einen „Führerschein“. Der „graue Lappen“ war geboren – und mit ihm durfte man immerhin überall in Deutschland fahren.