Kreuzfahrtreisen können nicht nur wundervolle Urlaubstage bedeuten, sondern auch gefährlich sein. Wer bei hoher See, kaltem Wasser oder Sturm über Bord geht und nicht direkt herausgefischt wird, hat nur sehr geringe Überlebenschancen. Doch was passiert dann rechtlich? In der Regel wird der Tod eines Menschen durch eine Sterbeurkunde belegt, mit der Angabe von Ort und Zeitpunkt des Todes. Das Ableben muss zweifelsfrei feststehen, was bei einem Überbordgehen oder dem Sturz in eine Gletscherspalte aber nicht immer gegeben ist. Ist es aber wahrscheinlich, dass eine vermisste Person nicht mehr lebt, kann ein Gericht auf Antrag den Tod erklären oder die Todeszeit feststellen. Das regelt das Verschollenheitsgesetz.
Selten werden die über Bord gegangenen Personen gefunden
Den Antrag stellen können die Staatsanwaltschaft, der gesetzliche Vertreter des Verschollenen, der Ehegatte, Lebenspartner, die Eltern und Kinder sowie jeder andere, der ein rechtliches Interesse an der Todeserklärung hat. Als verschollen gilt, wer längere Zeit kein Lebenszeichen gegeben hat und bei dem ernste Zweifel bestehen, ob er noch lebt. Wer mindestens zehn Jahre als verschollen gilt, kann für tot erklärt werden. Es gibt jedoch auch Ausnahmen. Menschen unter 25 Jahren können grundsätzlich nicht für tot erklärt werden. Ist der Verschollene über 80 Jahre alt, kann eine Todeserklärung allerdings bereits nach fünf Jahren eingeleitet werden. Beim Verschwinden aufgrund von Unglücksfällen auf See ist die Frist noch viel kürzer: sechs Monate.
(Text: Dieter Möller)