Die Arbeit im Homeoffice ist mit der Corona-Pandemie populärer geworden. Ungestört zu arbeiten, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen, die Zeit frei einteilen zu können, nicht zur Firma pendeln zu müssen: Das sehen viele Beschäftigte als Vorteil an. Auch viele Arbeitgeber schätzen die Flexibilität dieser Arbeitsform.
Der Vorteil kann aber auch zum Nachteil werden, wenn Arbeitnehmer im Homeoffice einen Unfall erleiden. Im Betrieb greift dann der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das gelte zwar grundsätzlich auch im Homeoffice, sagt Bertold Brücher, Referatsleiter beim Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbunds. Es gebe aber Einschränkungen.
Kommt die neue Regelung, spielt der Arbeitsort keine Rolle mehr
Nicht versichert seien demnach alle Wege im Haus, die für privat geprägte Tätigkeiten zurückgelegt werden – unabhängig davon, ob sie auch mit der Arbeit im Homeoffice im Zusammenhang stehen. Anders als im Betrieb besteht daher etwa für den Gang zur heimischen Toilette oder in die Küche kein Unfallversicherungsschutz (BSG, Urt. v. 5. Juli 2016 – B 2 U 5/15 R). »Die Gründe dafür liegen unter anderem darin, dass weder der Arbeitgeber noch der Unfallversicherungsträger die Möglichkeit haben, präventiv tätig zu werden«, erläutert Brücher. Sich zu Hause während der Arbeit etwas zu trinken zu holen wird daher als sogenannte eigenwirtschaftliche Tätigkeit gewertet. Und die gehört zum Privatvergnügen.
Gleiches gilt auch, wenn der Beschäftigte sein Kind vom Homeoffice zum Kindergarten bringt oder dort abholt. Auf dem Weg zum Betrieb wäre diese Fahrt über die Berufsgenossenschaft versichert. Wer dagegen zu Hause für die Firma arbeitet, ist bei einem Unfall dort und während der Arbeitszeit schlechter gestellt als bei einem gleichen Ereignis in der Firma.
Beides könnte sich aber ändern. Nach dem Entwurf eines »Mobile-Arbeit-Gesetzes« soll für die Beschäftigten im Homeoffice derselbe Unfallversicherungsschutz gelten wie für Beschäftigte im Betrieb oder in der Dienststelle. Kommt diese Regelung, gibt es keinen Unterschied mehr.
(Text: Dieter Möller)
Der Artikel ist in der Ausgabe 03/2021 von P.M. Fragen & Antworten erschienen.