(Text: Thomas Röpke)
Deutschlands einzige Hochseeinsel hat einige eigene Gesetze – etwa das Fahrradfahrverbot, über das wir in Heft 04/2019 berichteten. Eine weitere Besonderheit des zum Kreis Pinneberg gehörenden Helgoland: Hier sind alle Waren und Dienstleistungen 7 oder 19 Prozent billiger als im Rest Deutschlands. Zumindest theoretisch, denn letztlich liegt die Preisgestaltung natürlich beim einzelnen Dienstleister oder der einzelnen Händlerin. Auf jeden Fall aber kennt man auf der Insel keine Umsatz- oder Mehrwertsteuer. Das Privileg der Abgabenfreiheit geht zurück auf Queen Victoria, die sich damit bei den damals britischen Helgoländern dafür bedankte, dass das Empire die Insel von 1808 bis 1813 als Schmuggelplatz gegen Napoleons Kontinentalsperre nutzen durfte. Die Einwohner sollten ihre eigenen Zölle erheben können und damit ihren Haushalt bestreiten. Als die Insel 1890 zum Deutschen Reich kam, wurde das Prinzip beibehalten. Bis heute zählt die Insel weder zum Zollgebiet der Europäischen Union noch zum deutschen Steuergebiet, was auch Touristen einen zoll- und mehrwertsteuerfreien Einkauf garantiert.
Der Artikel ist in der Ausgabe 01/2022 von P.M. Schneller Schlau erschienen.