Viele Autofahrer halten sich bei solchen Begegnungen an die Faustregel »Bergfahrt vor Talfahrt«. Doch spielt die auch im Verkehrsrecht eine Rolle? Das kommt zunächst einmal auf das Land an, in dem sich der Berg befindet. Begegnen sich zwei Autos an einer Stelle, die zu eng ist, um aneinander vorbeizukommen, gilt etwa in der Schweiz, Frankreich und Italien: Der bergab fahrende Wagen muss zurücksetzen. Es sei denn, der bergauf fahrende befindet sich näher an einer Ausweichstelle. Schwere Fahrzeuge wie Lastkraftwagen und Busse haben zudem in beiden Richtungen grundsätzlich Vorfahrt gegenüber Personenkraftwagen.
In Deutschland und Österreich existiert auf Bergstraßen nur eine Grundregel, nach der stets jenes Fahrzeug zurücksetzen muss, dem es gerade leichter fällt. Was auch hier eher für normale Autofahrer als für Bus- oder Lkw-Fahrer der Fall sein dürfte.
Ist aber eine Bergstraße nur vorübergehend auf einer Seite verengt, muss derjenige anhalten, auf dessen Seite sich das Hindernis befindet – ganz wie auf dem platten Land.
(Text: Thomas Röbke)
Der Artikel ist in der Ausgabe 06/2021 von P.M. Fragen & Antworten erschienen.