Welche Rechte haben Tiere?

von
Sheep, Mammal, Animal
Foto (C): Pixabay
Einst wurden Tiere vor dem Gesetz wie Dinge behandelt, heute haben sie eigene Rechte. Doch die gehen vielen Tierschützern nicht weit genug.

Ein Hecht von über einem Meter, zehn Minuten Kampf: Als ein stolzer Angler 2010 in einem Zeitungsartikel von seinem Fang berichtete, hatte dies für ihn ein juristisches Nachspiel. Schweizer Tierschützer, vertreten durch den Anwalt Antoine F. Goetschel, zeigten den Mann an. Der Vorwurf: Das Tier habe an der Schnur unnötig gelitten. In der Schweiz gilt das vermutlich strengste Tierschutzgesetz der Welt. Goetschel selbst hatte in den 1990er-Jahren zu dessen Verschärfung beigetragen und dafür gesorgt, dass der Tierschutz in die Schweizer Verfassung aufgenommen wurde. Seitdem werden Haustiere bei Scheidungen nicht wie Sachen behandelt, sondern eher wie Kinder.

Auch in Deutschland haben Tiere Rechte. Festgelegt sind diese im Tierschutzgesetz von 1972. Der Kern: Das Tier ist als »Mitgeschöpf« zu behandeln, niemand darf einem Tier ohne Grund Schmerz oder Schaden zufügen. Ein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, wie es allen Menschen nach dem Grundgesetz zusteht, spricht das Gesetz den Tieren jedoch nicht zu. Das aber fordern Anhänger der Tierrechtebewegung seit vielen Jahren. Davon wären wesentliche Bereiche der Gesellschaft betroffen: Die Lebensmittelindustrie basiert zu einem wichtigen Teil auf der Ausbeutung und Tötung von Tieren.

Ein Angler darf einen Fisch töten, aber nicht unnötig quälen

Hierin liegt der Widerspruch zwischen Tierschutz und Tierrechten: Das Tierschutzgesetz legt die Regeln fest, nach denen Menschen Tiere besitzen, nutzen und töten dürfen. Die Tierrechtebewegung fordert dagegen, die Tiere als juristische Personen anzuerkennen und ihre Ausbeutung zu beenden.

Auch das Tierschutzgesetz in der Schweiz schützt den Hecht nicht vor der Tötung durch den Angler. Es kann jedoch einschreiten, wenn dieser das Tier unnötig gequält hat. Tieren wird eine eigene Würde zugesprochen, die es zu schützen gilt. Tiere gelten in der Schweiz zwar nicht als Sachen, juristische Personen sind sie aber auch nicht. Damit können Anwälte vor Gericht die Tiere nur über einen Umweg vertreten, etwa indem Klage im Namen eines Vereins für Tierschutz oder Tierrechte eingereicht wird. 

(Text: Johannes Landmann)

Der Artikel ist in der Ausgabe 02/2021 von P.M. Fragen & Antworten erschienen.

Die P.M.-Redaktion besteht aus einer Hauptredaktion und einer Vielzahl freier Autorinnen und Autoren. Die Magazine „P.M.“, „P.M. Schneller schlau“ und „P.M. History“ erscheinen monatlich und beschäftigen sich mit Themen rund um Physik, Chemie, Biologie, Natur, Psychologie, Geschichte und vielen mehr.
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